Lexikon
Zollinhaltserklärung CN22
Die Zollinhaltserklärung CN22 ist ein standardisiertes Formular des Weltpostvereins für Postsendungen mit geringem Warenwert, die das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen oder von außerhalb eintreffen. Als Richtwert gilt das CN22 für Sendungen bis 300 Sonderziehungsrechte (SZR), was rund 350 Euro entspricht. Das Etikett wird außen am Paket oder Päckchen angebracht und nennt Art, Inhalt, Wert und Gewicht der Ware in Kurzform, damit der Zoll des Bestimmungslandes die Sendung prüfen und etwaige Einfuhrabgaben berechnen kann.
Bis 300 SZR
rund 350 Euro Warenwert
1.000 Euro
Grenze für die Ausfuhr per Post
Seit 01.06.2026
ENS-Pflicht im System ICS2
Funktion des Formulars CN22
Das CN22 ist die kompakte Variante der allgemeinen Zollinhaltserklärung. Es liefert dem Zoll im Empfangsland die Angaben, auf deren Grundlage über die Freigabe einer Sendung und die Höhe der Abgaben entschieden wird. Dazu zählen der Zoll selbst und die Einfuhrumsatzsteuer, die seit dem 1. Juli 2021 ab dem ersten Cent anfällt.
Maßgeblich für die Pflicht zur Zollinhaltserklärung ist die Außengrenze des Zollgebiets der EU. Sendungen zwischen zwei Mitgliedstaaten laufen im freien Warenverkehr und kommen ohne ein solches Formular aus. Sobald ein Paket in ein Drittland wie die Schweiz oder Großbritannien geht oder von dort eintrifft, verlangt der Zoll eine Erklärung über den Inhalt. Den vollständigen Ablauf mit Abgaben und Fristen behandelt der Beitrag zum Zoll beim Paketversand.
Wertgrenze in Sonderziehungsrechten
Welches Postformular zum Einsatz kommt, richtet sich nach dem Warenwert der Sendung. Die Grenze wird in Sonderziehungsrechten (SZR) bemessen, einer Rechengröße des Internationalen Währungsfonds, die der Weltpostverein für seine Wertgrenzen verwendet. Das CN22 ist für Sendungen bis 300 SZR vorgesehen, oberhalb dieser Schwelle verlangt der Zoll das ausführlichere CN23.
300 SZR entsprechen rund 350 Euro. Der Kurs eines SZR liegt derzeit bei etwa 1,19 Euro und schwankt täglich, weil sich der Wert aus einem Währungskorb mehrerer Leitwährungen ergibt. Ein fester Eurobetrag ist deshalb amtlich nicht festgelegt. Verbindlich bleibt der Wert in SZR, den Postdienstleister und Zollstellen zum jeweils gültigen Tageskurs umrechnen. Einzelne Versanddienstleister und Bestimmungsländer sehen zusätzlich eigene, niedrigere Schwellen vor.
CN22 und CN23 im Vergleich
Beide Formulare stammen vom Weltpostverein und erfüllen dieselbe Aufgabe in unterschiedlicher Tiefe. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Merkmale gegenüber:
| Merkmal | CN22 | CN23 |
|---|---|---|
| Wertgrenze | bis 300 SZR, also rund 350 Euro | oberhalb von 300 SZR |
| Umfang der Angaben | Kurzform mit Sendungsart, Warenbezeichnung, Menge, Gewicht, Wert, Ursprungsland und Zolltarifnummer | ausführlicher Vordruck mit vollständigen Absender- und Empfängerdaten, Einzelpositionen, Beförderungskosten, Rechnungsangaben und Zollreferenzen |
| Typischer Anwendungsfall | Päckchen und kleine Warensendungen aus dem Onlinehandel, Warenmuster und Geschenke geringen Werts | höherwertige Warenlieferungen, Sendungen mit mehreren Positionen und Pakete mit Handelsrechnung |
| Anbringung | selbstklebendes Etikett außen auf der größten Fläche der Sendung | in einer durchsichtigen Dokumententasche außen am Paket, begleitet von der Paketkarte CP71 |
Viele Versanddienstleister geben einen kombinierten Vordruck aus, der beide Fälle abdeckt. Welche Felder im Einzelnen auszufüllen sind, beschreibt der Beitrag zum Zollformular ausfüllen.
Aufbau und Felder des CN22
Das CN22 ist als kleines Etikett gestaltet und auf die wesentlichen Pflichtangaben beschränkt. Damit der Zoll eine Sendung zügig bewerten kann, müssen alle Felder vollständig ausgefüllt sein:
- Art der Sendung: Geschenk, Warenmuster, Handelsware, Dokument oder Rücksendung zum Ankreuzen
- Inhaltsbeschreibung: genaue Bezeichnung jeder Warenart, bei mehreren Artikeln einzeln aufgeführt
- Menge und Gewicht: Stückzahl je Position sowie das Gewicht der Ware
- Warenwert: Wert je Artikel und Gesamtwert in der jeweiligen Währung
- Ursprungsland: Land, in dem die Ware hergestellt wurde
- Zolltarifnummer: mindestens sechsstelliger HS-Code je Artikel
- Unterschrift und Datum: Bestätigung der Richtigkeit aller Angaben
Gewerbliche Absender tragen zusätzlich ihre EORI-Nummer ein, die den Versender gegenüber den Zollbehörden ausweist. Praxisbeispiele für tragfähige Warenbezeichnungen enthält der Ratgeber Zollinhalt richtig deklarieren.
Elektronische Vorabdaten und ICS2
Seit dem 1. Juni 2026 muss für jede in die EU eingehende Sendung eine gültige summarische Eingangsanmeldung (ENS) im Einfuhrkontrollsystem ICS2 vorliegen. Die früheren Übergangsregelungen sind ausgelaufen. Die Daten aus der Zollinhaltserklärung werden dadurch bereits vor dem Transport elektronisch an die Zollbehörden übermittelt und dort für eine Risikoanalyse ausgewertet.
Für Versender ergeben sich daraus konkrete Mindestanforderungen an den Datensatz:
- präzise Warenbezeichnung, die die Ware eindeutig erkennen lässt
- Zolltarifnummer je Artikel mit mindestens sechs Stellen
- Menge, Einzelwert und Gewicht für jede Position
- Ursprungsland der jeweiligen Ware
- vollständige Empfängerdaten mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Ab dem 1. November 2026 werden zusätzlich Produktkennungen in der Zollanmeldung für Kleinsendungen verpflichtend, seit dem 1. Juli 2026 lassen sie sich bereits freiwillig angeben. Länderspezifische Besonderheiten fasst der Beitrag zu den internationalen Zollinformationen zusammen.
Anbringung und Sprache
Das CN22 gehört an die Außenseite der Sendung, damit der Zoll es ohne Öffnen des Pakets einsehen kann. Bei der Online-Frankierung erzeugen Versanddienstleister wie die Deutsche Post oder DHL das Formular direkt zusammen mit dem Versandschein und stellen es als PDF-Datei zum Ausdrucken bereit.
Ausgefüllt wird das Formular in einer im Zielland zugelassenen Sprache. Englisch gilt als verbreitete und sichere Wahl, weil es in den meisten Ländern akzeptiert wird und Rückfragen vermeidet. Für Sendungen innerhalb des deutschsprachigen Raums ist Deutsch ebenfalls üblich. Bei Zweifeln über die Einreihung einer Ware hilft die Zollauskunft weiter.
Ausfuhr per Post und begleitende Dokumente
Bei der Ausfuhr aus der EU gilt die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 selbst als Zollanmeldung, solange Waren kommerzieller Art einen Wert von 1.000 Euro nicht überschreiten. Oberhalb dieser Grenze ist eine elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS-Ausfuhr oder die Internetausfuhranmeldung IAA Plus erforderlich.
Neben dem Formular begleiten weitere Unterlagen eine grenzüberschreitende Sendung. Eine Handelsrechnung gehört zu verkauften Waren und belegt deren Verkaufswert. Für Geschenke und Warenmuster ohne Verkaufswert dient eine Proformarechnung. Bei privaten Geschenksendungen gelten eigene Wertgrenzen, die der Beitrag zu den Zollregeln für Geschenkpakete erläutert. Die Tarife für den Transport ins Ausland behandelt der Beitrag zum internationalen Paketporto.
Bedeutung im E-Commerce
Für Onlinehändler mit Kunden außerhalb der EU gehört das CN22 zum Standardablauf beim Versand kleinerer Bestellungen. Für Sendungen in die EU hat sich die Kostenseite zum 1. Juli 2026 verändert: An die Stelle der bis dahin geltenden Zollfreigrenze von 150 Euro ist ein pauschaler Zoll von 3 Euro je angemeldeter Warenposition getreten, der für den Fernverkauf an Verbraucher bis 150 Euro Sachwert gilt und bis zum 1. Juli 2028 befristet ist. Da die Pauschale je Position anfällt, wirkt sich die Zahl der in der Zollinhaltserklärung aufgeführten Warenarten unmittelbar auf die Abgaben aus. Die Einzelheiten behandelt der Beitrag zu den Zollfreigrenzen beim Import.
Eine präzise Warenbeschreibung und ein realistischer Warenwert beschleunigen die Zollabfertigung und verringern Rückfragen. Zu niedrig angesetzte Werte gelten als Falschangabe und können Geldbußen auslösen, die sich am Warenwert bemessen. Welche Kosten und Fristen auf der Empfängerseite entstehen, fasst der Beitrag zu den Zollinformationen für Empfänger zusammen.
Passende Verpackungen für Sendungen mit CN22
Eine stabile Verpackung schützt den Inhalt auf den langen Transportwegen über Grenzen und Umschlagpunkte. Sie bietet an der Außenseite zugleich eine glatte, ausreichend große Fläche für das Zollformular und den Versandschein. Geeignet sind unter anderem:
- Warenpostkartons für flache, leichte Warensendungen
- Maxibriefkartons für kompakte Bestellungen bis 5 cm Höhe
- Versandtaschen aus Wellpappe für unempfindliche Artikel
- Luftpolstertaschen für kleine, stoßempfindliche Waren
Zum sicheren Verschließen eignet sich reißfestes Klebeband.
Vorteile und Einschränkungen des CN22
Vorteile
Das CN22 kommt mit wenigen Feldern aus und lässt sich bei der Online-Frankierung automatisch erzeugen. Für Päckchen und kleine Warensendungen genügt ein einziges Etikett, das zugleich als Zollanmeldung zur Ausfuhr dient.
Einschränkungen
Der knappe Platz auf dem Etikett stößt bei mehreren Warenarten schnell an Grenzen, und oberhalb von 300 SZR ist das CN23 vorgeschrieben. Unvollständige Angaben führen seit der ICS2-Pflicht unmittelbar zur Zurückweisung, sodass eine sorgfältige Vorbereitung der Daten nötig bleibt.