Lexikon
Zoll beim Paketversand
Zoll beim Paketversand bezeichnet die Abgaben und Formalitäten beim Versand von Paketen zwischen der Europäischen Union und Drittländern. Zum 1. Juli 2026 hat die EU die Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft. An ihre Stelle tritt befristet bis zum 1. Juli 2028 ein pauschaler Zoll von 3 Euro je angemeldeter Warenposition. Innerhalb der EU laufen Pakete im freien Warenverkehr und bleiben abgabenfrei.
3 Euro Pauschalzoll
je Warenposition bis 150 Euro Sachwert
19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer
ab dem ersten Cent, ermäßigt 7 Prozent
Befristet bis 1. Juli 2028
danach reguläre Zollsätze
Wann beim Paketversand Zoll anfällt
Maßgeblich ist die Grenze des Zollgebiets der EU. Sendungen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten gelten als innergemeinschaftlicher Warenverkehr und bleiben frei von Zöllen und Zollformalitäten. Sobald eine Sendung die EU-Außengrenze überschreitet, greift das Zollrecht bei Einfuhr wie Ausfuhr.
Auch Gebiete mit Sonderstatus wie die Kanarischen Inseln oder die britischen Kanalinseln zählen zollrechtlich zum Drittland, obwohl sie geografisch in Europa liegen. Welche Besonderheiten je Zielland gelten, behandelt der Beitrag zu den internationalen Zollinformationen. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach Sachwert, Warenart und Beförderungskosten; für die Einordnung dient die Zolltarifnummer. Die Abläufe je Sendungsart fasst der Beitrag zu den Zollinformationen für Pakete zusammen.
Einfuhrabgaben aus Nicht-EU-Ländern
Bei der Einfuhr aus einem Drittland erhebt der Zoll zwei getrennte Abgaben. Die Wertstufen im Detail erläutert der Beitrag zu den Zollfreigrenzen beim Import.
- Einfuhrumsatzsteuer: Sie fällt seit dem 1. Juli 2021 auf jede Warensendung aus einem Drittland ab dem ersten Cent an. Der Satz beträgt in der Regel 19 Prozent, für ermäßigte Waren wie Bücher 7 Prozent. Die frühere Freigrenze von 22 Euro ist zum 1. Juli 2021 entfallen.
- Zoll: Seit dem 1. Juli 2026 löst jede kommerzielle Warensendung aus einem Drittland Zoll aus. Bis 150 Euro Sachwert greift im Fernverkauf an Verbraucher der Pauschalbetrag, darüber der reguläre Zolltarif nach Einreihung und Ursprung.
Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und Beförderungskosten bis zur EU-Grenze. Für Alkohol, Tabakwaren und Kaffee kommen Verbrauchsteuern unabhängig vom Sachwert hinzu, oft mit Mengengrenzen. Die Transporttarife behandelt der Beitrag zum internationalen Paketporto.
Pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenposition
Rechtsgrundlage sind die Verordnung (EU) 2026/382 vom 11. Februar 2026 und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1200 vom 5. Juni 2026. Der Satz bezieht sich auf jede angemeldete Warenposition: Ein Paket mit drei unterschiedlichen Warenarten löst deshalb 9 Euro Zoll aus. Anwendbar ist der Pauschalzoll beim Online-Fernverkauf an Verbraucher bis 150 Euro Sachwert.
- Im gewerblichen Verkehr zwischen Unternehmen bleibt der reguläre Zolltarif maßgeblich.
- Private Geschenksendungen sind ausgenommen und folgen den Zollregeln für Geschenkpakete.
- Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) befreit von der Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr, den Pauschalzoll lässt er unberührt.
- Ab dem 1. Juli 2028 gelten für alle Sendungen die regulären Zollsätze.
Die Wertgrenze von 150 Euro besteht als Schwelle fort: für den IOSS, für den reduzierten Datensatz H7 und für den Anwendungsbereich des Pauschalzolls.
Abgabenarten und Wertstufen im Überblick
Welche Abgaben anfallen, hängt vom Sachwert und vom Charakter der Sendung ab. Die Übersicht gilt für den Import nach Deutschland:
| Sendung und Sachwert | Einfuhrumsatzsteuer | Zoll |
|---|---|---|
| Fernverkauf an Verbraucher bis 150 Euro | 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent, ab dem ersten Cent | 3 Euro je Warenposition |
| Fernverkauf an Verbraucher über 150 Euro | 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent | regulärer Zolltarif |
| Warenverkehr zwischen Unternehmen | 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent | regulärer Zolltarif |
| Geschenksendung privat an privat bis 45 Euro | keine | keiner |
| Geschenksendung privat an privat 45 bis 700 Euro | pauschaler Abgabensatz von 17,5 Prozent auf den Sachwert | |
| Geschenksendung privat an privat über 700 Euro | 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent | regulärer Zolltarif |
Innerhalb der 45 Euro gelten zusätzliche Mengengrenzen für Tabakwaren, Alkohol, Kaffee und Parfum.
Zollformulare und Zollanmeldung
Sendungen aus der EU in ein Drittland benötigen eine Zollinhaltserklärung mit Inhalt, Wert, Gewicht und Zweck. Die Formularwahl richtet sich nach dem Wert:
| Formular | Anwendung | Form |
|---|---|---|
| CN 22 | bis 300 Sonderziehungsrechte, das entspricht rund 350 Euro, der Kurs schwankt täglich | kompaktes Etikett auf dem Paket |
| CN 23 | oberhalb von 300 Sonderziehungsrechten | ausführliches Formular mit Einzelpositionen |
Die Feinheiten der Vordrucke behandelt der Beitrag zur Zollinhaltserklärung CN 22, eine Anleitung Feld für Feld findet sich unter Zollformular ausfüllen. Bei der Ausfuhr gilt die Zollinhaltserklärung selbst als Zollanmeldung, solange Waren kommerzieller Art einen Wert von 1.000 Euro nicht überschreiten. Darüber ist eine elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS-Ausfuhr oder IAA Plus nötig.
Bei der Einfuhr ist seit dem 1. April 2024 eine mündliche Zollanmeldung für Postsendungen bis 150 Euro ausgeschlossen. Bis 150 Euro läuft die Anmeldung elektronisch mit dem reduzierten Datensatz H7 und sechsstelliger Tarifierung, für Privatpersonen über die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) im Zoll-Portal. Darüber sowie bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist eine vollständige Zollanmeldung erforderlich, etwa über die Internetzollanmeldung Einfuhr (IZA).
Elektronische Vorabanmeldung über ICS2
Seit dem 1. Juni 2026 muss für jede in die EU eingehende Sendung eine gültige summarische Eingangsanmeldung (ENS) im Einfuhrkontrollsystem ICS2 vorliegen; die Übergangsregelungen sind ausgelaufen. Der Beförderer übermittelt die Daten vor dem Eintreffen der Ware. Pflicht sind:
- eine präzise Warenbezeichnung
- die Zolltarifnummer mit mindestens sechs Stellen
- Menge, Einzelwert und Gewicht je Warenposition
- das Ursprungsland der Ware
- vollständige Empfängerdaten mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Ab dem 1. November 2026 werden Produktkennungen in der Zollanmeldung für Kleinsendungen verpflichtend; seit dem 1. Juli 2026 sind sie freiwillig möglich.
Ablauf der Zollabfertigung beim Empfänger
Trifft ein Paket aus einem Drittland ein, folgt die Abfertigung festen Schritten:
- 1.Der Zoll prüft Anmeldung, Sachwert und Warenbeschreibung.
- 2.Die Einfuhrabgaben werden festgesetzt und dem Empfänger mitgeteilt.
- 3.Die Zahlung erfolgt online, an der Haustür oder in einer Filiale.
- 4.Nach Begleichung der Abgaben wird die Sendung freigegeben und zugestellt.
Verauslagt die Deutsche Post die Einfuhrabgaben, erhebt sie eine Auslagepauschale von 7,50 Euro. Beim Zollamt betragen die Lagerfristen sieben Tage für Briefe und neun Tage für Pakete; ab dem zehnten Tag fallen Lagerkosten von mindestens 5 Euro an. Welche Unterlagen bereitliegen sollten, zeigt der Beitrag zu den Zollinformationen für Empfänger. Rücksendungen aus dem Ausland behandelt der Beitrag zur internationalen DHL-Retoure.
Beschränkungen und verbotene Inhalte
Der Zoll prüft außerdem, ob der Inhalt einer Sendung eingeführt oder ausgeführt werden darf. Die Vorgaben hängen vom Zielland und von der Warenart ab.
- Verboten sind unter anderem Waffen, Munition sowie leicht entzündliche oder ätzende Gefahrstoffe.
- Beschränkungen gelten für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Pflanzen, Medikamente und Markenware in größeren Mengen.
- Genehmigungspflichtig sind geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie Güter mit Ausfuhrkontrolle.
Eine Sendung, die gegen diese Bestimmungen verstößt, hält der Zoll zurück oder sendet sie an den Absender zurück. Bleibt die Einreihung unklar, hilft eine verbindliche Zolltarifauskunft; Zuständigkeiten und Kontaktwege beschreibt der Beitrag zur Zollauskunft.
Passende Verpackungen für den Versand über die Grenze
Eine stabile Verpackung schützt den Inhalt auf langen Wegen über Grenzen und Umschlagpunkte. Kartons aus Wellpappe halten Maß und Gewicht in der gewünschten Tarifstufe und sichern die Ware gegen Druck. Hohlräume lassen sich mit Polster- und Füllmaterial ausgleichen, zum Verschließen eignet sich reißfestes Klebeband. Die Zolldokumente gehören in eine Dokumententasche an der Außenseite, damit der Zoll sie ohne Öffnen des Pakets entnehmen kann.
Was die Reform für Versender und Empfänger bedeutet
Vorteile
Der Pauschalbetrag von 3 Euro je Warenposition ist bis zum 1. Juli 2028 ohne Kenntnis des Zolltarifs kalkulierbar. Bis 150 Euro Sachwert genügt der Datensatz H7.
Einschränkungen
Jede kommerzielle Kleinsendung verursacht Zoll, auch bei geringem Warenwert. Mehrteilige Bestellungen werden je Warenposition belastet.