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Lexikon

Zoll beim Paketversand

Kurz erklärt

Zoll beim Paketversand bezeichnet die Abgaben und Formalitäten beim Versand von Paketen zwischen der Europäischen Union und Drittländern. Zum 1. Juli 2026 hat die EU die Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft. An ihre Stelle tritt befristet bis zum 1. Juli 2028 ein pauschaler Zoll von 3 Euro je angemeldeter Warenposition. Innerhalb der EU laufen Pakete im freien Warenverkehr und bleiben abgabenfrei.

3 Euro Pauschalzoll
je Warenposition bis 150 Euro Sachwert

19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer
ab dem ersten Cent, ermäßigt 7 Prozent

Befristet bis 1. Juli 2028
danach reguläre Zollsätze

Wann beim Paketversand Zoll anfällt

Maßgeblich ist die Grenze des Zollgebiets der EU. Sendungen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten gelten als innergemeinschaftlicher Warenverkehr und bleiben frei von Zöllen und Zollformalitäten. Sobald eine Sendung die EU-Außengrenze überschreitet, greift das Zollrecht bei Einfuhr wie Ausfuhr.

Auch Gebiete mit Sonderstatus wie die Kanarischen Inseln oder die britischen Kanalinseln zählen zollrechtlich zum Drittland, obwohl sie geografisch in Europa liegen. Welche Besonderheiten je Zielland gelten, behandelt der Beitrag zu den internationalen Zollinformationen. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach Sachwert, Warenart und Beförderungskosten; für die Einordnung dient die Zolltarifnummer. Die Abläufe je Sendungsart fasst der Beitrag zu den Zollinformationen für Pakete zusammen.

Einfuhrabgaben aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Einfuhr aus einem Drittland erhebt der Zoll zwei getrennte Abgaben. Die Wertstufen im Detail erläutert der Beitrag zu den Zollfreigrenzen beim Import.

  • Einfuhrumsatzsteuer: Sie fällt seit dem 1. Juli 2021 auf jede Warensendung aus einem Drittland ab dem ersten Cent an. Der Satz beträgt in der Regel 19 Prozent, für ermäßigte Waren wie Bücher 7 Prozent. Die frühere Freigrenze von 22 Euro ist zum 1. Juli 2021 entfallen.
  • Zoll: Seit dem 1. Juli 2026 löst jede kommerzielle Warensendung aus einem Drittland Zoll aus. Bis 150 Euro Sachwert greift im Fernverkauf an Verbraucher der Pauschalbetrag, darüber der reguläre Zolltarif nach Einreihung und Ursprung.

Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und Beförderungskosten bis zur EU-Grenze. Für Alkohol, Tabakwaren und Kaffee kommen Verbrauchsteuern unabhängig vom Sachwert hinzu, oft mit Mengengrenzen. Die Transporttarife behandelt der Beitrag zum internationalen Paketporto.

Pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenposition

Rechtsgrundlage sind die Verordnung (EU) 2026/382 vom 11. Februar 2026 und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1200 vom 5. Juni 2026. Der Satz bezieht sich auf jede angemeldete Warenposition: Ein Paket mit drei unterschiedlichen Warenarten löst deshalb 9 Euro Zoll aus. Anwendbar ist der Pauschalzoll beim Online-Fernverkauf an Verbraucher bis 150 Euro Sachwert.

  • Im gewerblichen Verkehr zwischen Unternehmen bleibt der reguläre Zolltarif maßgeblich.
  • Private Geschenksendungen sind ausgenommen und folgen den Zollregeln für Geschenkpakete.
  • Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) befreit von der Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr, den Pauschalzoll lässt er unberührt.
  • Ab dem 1. Juli 2028 gelten für alle Sendungen die regulären Zollsätze.

Die Wertgrenze von 150 Euro besteht als Schwelle fort: für den IOSS, für den reduzierten Datensatz H7 und für den Anwendungsbereich des Pauschalzolls.

Abgabenarten und Wertstufen im Überblick

Welche Abgaben anfallen, hängt vom Sachwert und vom Charakter der Sendung ab. Die Übersicht gilt für den Import nach Deutschland:

Sendung und Sachwert Einfuhrumsatzsteuer Zoll
Fernverkauf an Verbraucher bis 150 Euro 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent, ab dem ersten Cent 3 Euro je Warenposition
Fernverkauf an Verbraucher über 150 Euro 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent regulärer Zolltarif
Warenverkehr zwischen Unternehmen 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent regulärer Zolltarif
Geschenksendung privat an privat bis 45 Euro keine keiner
Geschenksendung privat an privat 45 bis 700 Euro pauschaler Abgabensatz von 17,5 Prozent auf den Sachwert
Geschenksendung privat an privat über 700 Euro 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent regulärer Zolltarif

Innerhalb der 45 Euro gelten zusätzliche Mengengrenzen für Tabakwaren, Alkohol, Kaffee und Parfum.

Zollformulare und Zollanmeldung

Sendungen aus der EU in ein Drittland benötigen eine Zollinhaltserklärung mit Inhalt, Wert, Gewicht und Zweck. Die Formularwahl richtet sich nach dem Wert:

Formular Anwendung Form
CN 22 bis 300 Sonderziehungsrechte, das entspricht rund 350 Euro, der Kurs schwankt täglich kompaktes Etikett auf dem Paket
CN 23 oberhalb von 300 Sonderziehungsrechten ausführliches Formular mit Einzelpositionen

Die Feinheiten der Vordrucke behandelt der Beitrag zur Zollinhaltserklärung CN 22, eine Anleitung Feld für Feld findet sich unter Zollformular ausfüllen. Bei der Ausfuhr gilt die Zollinhaltserklärung selbst als Zollanmeldung, solange Waren kommerzieller Art einen Wert von 1.000 Euro nicht überschreiten. Darüber ist eine elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS-Ausfuhr oder IAA Plus nötig.

Bei der Einfuhr ist seit dem 1. April 2024 eine mündliche Zollanmeldung für Postsendungen bis 150 Euro ausgeschlossen. Bis 150 Euro läuft die Anmeldung elektronisch mit dem reduzierten Datensatz H7 und sechsstelliger Tarifierung, für Privatpersonen über die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) im Zoll-Portal. Darüber sowie bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist eine vollständige Zollanmeldung erforderlich, etwa über die Internetzollanmeldung Einfuhr (IZA).

Elektronische Vorabanmeldung über ICS2

Seit dem 1. Juni 2026 muss für jede in die EU eingehende Sendung eine gültige summarische Eingangsanmeldung (ENS) im Einfuhrkontrollsystem ICS2 vorliegen; die Übergangsregelungen sind ausgelaufen. Der Beförderer übermittelt die Daten vor dem Eintreffen der Ware. Pflicht sind:

  • eine präzise Warenbezeichnung
  • die Zolltarifnummer mit mindestens sechs Stellen
  • Menge, Einzelwert und Gewicht je Warenposition
  • das Ursprungsland der Ware
  • vollständige Empfängerdaten mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Wichtig: Unpräzise Warenbezeichnungen wie „Geschenk“, „Muster“ oder „Teile“ erfüllen die ICS2-Anforderungen nicht und führen zur Zurückweisung der Sendung.

Ab dem 1. November 2026 werden Produktkennungen in der Zollanmeldung für Kleinsendungen verpflichtend; seit dem 1. Juli 2026 sind sie freiwillig möglich.

Ablauf der Zollabfertigung beim Empfänger

Trifft ein Paket aus einem Drittland ein, folgt die Abfertigung festen Schritten:

  • 1.Der Zoll prüft Anmeldung, Sachwert und Warenbeschreibung.
  • 2.Die Einfuhrabgaben werden festgesetzt und dem Empfänger mitgeteilt.
  • 3.Die Zahlung erfolgt online, an der Haustür oder in einer Filiale.
  • 4.Nach Begleichung der Abgaben wird die Sendung freigegeben und zugestellt.

Verauslagt die Deutsche Post die Einfuhrabgaben, erhebt sie eine Auslagepauschale von 7,50 Euro. Beim Zollamt betragen die Lagerfristen sieben Tage für Briefe und neun Tage für Pakete; ab dem zehnten Tag fallen Lagerkosten von mindestens 5 Euro an. Welche Unterlagen bereitliegen sollten, zeigt der Beitrag zu den Zollinformationen für Empfänger. Rücksendungen aus dem Ausland behandelt der Beitrag zur internationalen DHL-Retoure.

Beschränkungen und verbotene Inhalte

Der Zoll prüft außerdem, ob der Inhalt einer Sendung eingeführt oder ausgeführt werden darf. Die Vorgaben hängen vom Zielland und von der Warenart ab.

  • Verboten sind unter anderem Waffen, Munition sowie leicht entzündliche oder ätzende Gefahrstoffe.
  • Beschränkungen gelten für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Pflanzen, Medikamente und Markenware in größeren Mengen.
  • Genehmigungspflichtig sind geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie Güter mit Ausfuhrkontrolle.

Eine Sendung, die gegen diese Bestimmungen verstößt, hält der Zoll zurück oder sendet sie an den Absender zurück. Bleibt die Einreihung unklar, hilft eine verbindliche Zolltarifauskunft; Zuständigkeiten und Kontaktwege beschreibt der Beitrag zur Zollauskunft.

Passende Verpackungen für den Versand über die Grenze

Eine stabile Verpackung schützt den Inhalt auf langen Wegen über Grenzen und Umschlagpunkte. Kartons aus Wellpappe halten Maß und Gewicht in der gewünschten Tarifstufe und sichern die Ware gegen Druck. Hohlräume lassen sich mit Polster- und Füllmaterial ausgleichen, zum Verschließen eignet sich reißfestes Klebeband. Die Zolldokumente gehören in eine Dokumententasche an der Außenseite, damit der Zoll sie ohne Öffnen des Pakets entnehmen kann.

Versandverpackungen ansehen

Was die Reform für Versender und Empfänger bedeutet

Vorteile

Der Pauschalbetrag von 3 Euro je Warenposition ist bis zum 1. Juli 2028 ohne Kenntnis des Zolltarifs kalkulierbar. Bis 150 Euro Sachwert genügt der Datensatz H7.

Einschränkungen

Jede kommerzielle Kleinsendung verursacht Zoll, auch bei geringem Warenwert. Mehrteilige Bestellungen werden je Warenposition belastet.

Häufige Fragen zum Zoll beim Paketversand

Abgaben entstehen, sobald eine Sendung die EU-Außengrenze überschreitet. Bei der Einfuhr aus einem Drittland greift die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent, Zoll fällt seit dem 1. Juli 2026 auf jede kommerzielle Warensendung an. Innerhalb der EU bleibt der Versand abgabenfrei.
Im Online-Fernverkauf an Verbraucher beträgt der Zoll seit dem 1. Juli 2026 pauschal 3 Euro je angemeldeter Warenposition. Ein Paket mit drei Warenarten löst damit 9 Euro Zoll aus. Die Regelung gilt befristet bis zum 1. Juli 2028.
Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson bleiben bis 45 Euro Sachwert frei von Einfuhrabgaben. Von 45 bis 700 Euro gilt ein pauschaler Abgabensatz von 17,5 Prozent, darüber wird nach Zolltarif abgerechnet. Der Pauschalzoll je Warenposition betrifft Geschenksendungen nicht.
Erforderlich ist eine Zollinhaltserklärung, im Postverkehr als CN 22 bis 300 Sonderziehungsrechte und als CN 23 darüber. Bei Waren kommerzieller Art über 1.000 Euro kommt eine elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS-Ausfuhr oder IAA Plus hinzu.
Der Zoll prüft die übermittelten Daten und die Begleitpapiere und setzt die Abgaben fest. Die Zahlung erfolgt online, bei der Zustellung oder in der Filiale. Verauslagt die Deutsche Post die Abgaben, kommt eine Auslagepauschale von 7,50 Euro hinzu.
ICS2 ist das Einfuhrkontrollsystem der EU, für das seit dem 1. Juni 2026 zu jeder eingehenden Sendung eine gültige summarische Eingangsanmeldung vorliegen muss. Erforderlich sind eine präzise Warenbezeichnung, die mindestens sechsstellige Zolltarifnummer, Menge, Einzelwert, Gewicht, Ursprungsland und vollständige Empfängerdaten. Sammelbegriffe führen zur Zurückweisung.