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Lexikon

Geschenkpakete und Zoll: Regeln

Kurz erklärt

Bei Geschenkpaketen richtet sich der Zoll danach, ob die Sendung innerhalb der EU bleibt oder die EU-Außengrenze überschreitet. Pakete zwischen zwei EU-Ländern sind zollfrei. Kommt ein Geschenk aus einem Nicht-EU-Land (Drittland), bleibt es als anerkannte Geschenksendung bis zu einem Sachwert von 45 Euro abgabenfrei; darüber fallen Einfuhrabgaben an.

Bis 45 €
abgabenfrei aus Drittländern

Innerhalb der EU
zollfrei ohne Erklärung

17,5 %
Pauschalsatz ab 45 bis 700 €

Wann fällt bei Geschenkpaketen Zoll an?

Innerhalb der Europäischen Union gilt der freie Warenverkehr. Ein Geschenkpaket von einem EU-Land in ein anderes wird daher nicht verzollt und benötigt keine Zollinhaltserklärung. Sobald ein Paket aus einem Drittland in die EU gelangt, prüft der Zoll grundsätzlich, ob Einfuhrabgaben zu erheben sind. Für private Geschenksendungen sind dabei Befreiungen bis zu festgelegten Wertgrenzen vorgesehen.

Was als Geschenksendung gilt

Die Abgabenbefreiung greift nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Geschenksendung liegt vor, wenn das Paket:

  • von einer Privatperson an eine andere Privatperson geht,
  • nur gelegentlich versendet wird,
  • ausschließlich dem eigenen Gebrauch des Empfängers dient,
  • ohne Bezahlung an den Absender erfolgt,
  • einen Sachwert von höchstens 45 Euro je Sendung hat.

Lieferungen von oder an Unternehmen zählen auch dann nicht als Geschenk, wenn sie unentgeltlich sind. Käufe zwischen Privatpersonen über Auktionsplattformen und Tauschsendungen zu Sammelzwecken sind ebenfalls keine Geschenksendungen.

Wertgrenzen und Abgaben

Maßgeblich ist der Sachwert je Sendung, der sich aus den Angaben der Zollinhaltserklärung oder Rechnung ergibt. Aus dem Sachwert leiten sich drei Stufen ab:

Sachwert je Sendung Abgaben
bis 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei
über 45 bis 700 Euro 17,5 Prozent pauschalierter Abgabensatz (15 Prozent bei begünstigten Waren); enthält Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuer, Grundlage ist der Zollwert inklusive Portokosten
über 700 Euro Berechnung nach den Sätzen des Zolltarifs

Einfuhrabgaben unter 5 Euro werden nicht erhoben. Setzt sich eine Sendung aus mehreren einzelnen Artikeln zusammen, die jeweils unter 45 Euro liegen, in Summe aber darüber, wird der pauschalierte Abgabensatz nur auf den Teil über 45 Euro angewandt.

Höchstmengen bei Genussmitteln

Innerhalb der 45-Euro-Grenze gelten für verbrauchsteuerpflichtige Waren zusätzliche Höchstmengen. Werden sie überschritten, fallen Abgaben an:

  • Tabakwaren: 50 Zigaretten oder 25 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak.
  • Alkohol: 1 Liter Spirituosen über 22 % vol oder 1 Liter Getränke bis 22 % vol, zusätzlich 2 Liter nicht schäumende Weine.
  • Parfüm: 50 Gramm Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette.
  • Kaffee: bis zu einem Warenwert von 45 Euro von der Kaffeesteuer befreit.

Werden diese Mengen überschritten, fallen für die betroffenen Genussmittel Verbrauchsteuern zusätzlich zu den übrigen Einfuhrabgaben an.

Ablauf bei abgabenpflichtigen Geschenkpaketen

Liegt der Sachwert über der Freigrenze, meldet der Post- oder Kurierdienstleister die Sendung beim Zoll an. Die Befreiung für Geschenksendungen wird nur gewährt, wenn der Dienstleister sie beantragt. Grundlage der Berechnung ist der Sachwert aus der Zollinhaltserklärung; bei der pauschalierten Berechnung zählt der Zollwert inklusive Portokosten. Zweifelt der Zoll die Angaben an, kann ein Wertnachweis wie eine Rechnung verlangt werden. Die Einfuhrabgaben sind vom Empfänger zu zahlen, bevor das Paket ausgeliefert wird.

Geschenkpaket ins Ausland verschicken

Geht ein Geschenkpaket in ein Drittland, ist eine Zollinhaltserklärung erforderlich. Für kleinere und leichtere Sendungen genügt das Formular CN 22, für schwerere oder wertvollere Pakete kommt die ausführlichere CN 23 hinzu. Auf der Erklärung werden der Inhalt, der Wert der einzelnen Artikel und die Sendungsart angegeben; als Sendungsart wird „Geschenk“ markiert. Sinnvoll ist es außerdem, das Paket außen sichtbar als Geschenk zu kennzeichnen und eine Kopie der Inhaltsangabe beizulegen, da unvollständige oder unklare Angaben dazu führen können, dass der Zoll die Sendung öffnet.

Die Freigrenzen unterscheiden sich je nach Bestimmungsland. In die USA bleiben Geschenke bis 100 US-Dollar je Empfänger und Tag abgabenfrei, nach Großbritannien Geschenke bis 39 Pfund. Überschreitet der Wert die jeweilige Freigrenze, trägt in der Regel der Empfänger die anfallenden Einfuhrabgaben. Für Lebensmittel und verderbliche Waren gelten zusätzliche Vorschriften und teils Einfuhrverbote, weshalb sich vor dem Versand ein Blick in die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes lohnt.

Passende Verpackungen für Geschenkpakete

Damit das Geschenk sicher und unbeschädigt ankommt, kommt es auf eine stabile Verpackung an. Geeignet sind unter anderem:

Eine Übersicht weiterer Versandverpackungen hilft dabei, das passende Format für Gewicht und Inhalt zu finden.

Versandverpackungen ansehen

Häufige Fragen zu Geschenkpaketen und Zoll

Aus einem Drittland in die EU bleibt eine Geschenksendung bis zu einem Sachwert von 45 Euro je Paket abgabenfrei, sofern alle Voraussetzungen für eine Geschenksendung erfüllt sind.
Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr. Ein Geschenkpaket von einem EU-Land in ein anderes wird nicht verzollt und benötigt keine Zollinhaltserklärung.
Zwischen 45 und 700 Euro Sachwert kommt ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5 Prozent zur Anwendung. Über 700 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif berechnet.
Auf der Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) werden der Inhalt, der Wert der einzelnen Artikel und die Sendungsart angegeben. Bei einem Geschenk wird die Sendungsart „Geschenk“ markiert.
Lieferungen von oder an Unternehmen werden nicht als Geschenksendung anerkannt, auch wenn keine Bezahlung erfolgt. Eine Geschenksendung setzt Privatpersonen als Absender und Empfänger voraus.
Fallen Einfuhrabgaben an, trägt sie der Empfänger des Pakets. Die Abgaben sind zu begleichen, bevor die Sendung ausgeliefert wird.