Wer ein Päckchen oder Paket in ein Land außerhalb der EU schickt, muss eine Zollinhaltserklärung ausfüllen. Das bedeutet, dass der Absender für den Zoll angeben muss, was sich im Paket oder Päckchen befindet. Damit soll verhindert werden, dass verbotene Güter in das jeweilige Land eingeführt werden. Für Pakete muss die Zollinhaltserklärung CN23, für Päckchen die Zollinhaltserklärung CN22 ausgefüllt werden.
Warum muss eine Zollinhaltserklärung ausgefüllt werden?
Die Zollinhaltserklärung ist nicht zu verwechseln mit der Ausfuhranmeldung. Eine Ausfuhranmeldung muss zusätzlich zur Zollinhaltserklärung CN23 oder CN22 ausgefüllt werden, wenn wertvolle Güter in Nicht-EU-Länder verschickt werden.
Die Zollinhaltserklärung muss ausgefüllt und am Paket angebracht werden, damit der Zoll bei der Aus- und Einfuhr von Waren in ein Land Kontrollen hinsichtlich Sicherheit und Steuern durchführen kann. Die Angaben in der Zollinhaltserklärung müssen mit dem tatsächlichen Inhalt des Pakets übereinstimmen. Der Zoll ermittelt anhand der Angaben in der Zollinhaltserklärung, ob und in welcher Höhe länderindividuelle Zölle und Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden. Zusätzlich fallen in einigen Ländern Zollgestellungs- beziehungsweise Zollabfertigungsgebühren an.
Wichtig: Wird die Zollinhaltserklärung unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt, kann das Paket kostenpflichtig an den Absender zurückgeschickt werden.
Wann ist eine Zollinhaltserklärung erforderlich?
Eine Zollinhaltserklärung muss immer dann ausgefüllt werden, wenn ein Päckchen oder Paket in ein Land außerhalb der EU verschickt wird. Auch die Schweiz und Großbritannien gehören nicht zur EU. Daher ist auch beim Versand in diese Länder eine Zollinhaltserklärung erforderlich. Eine Zollinhaltserklärung muss auch ausgefüllt werden, wenn der Versand in ein EU-Ausnahmegebiet verschickt wird. Diese Gebiete gehören aus politischer Sicht zur EU, aber nicht zu deren Zollgebiet.
Eine Zollinhaltserklärung muss beim Versand mit DHL International oder mit einem anderen Versanddienst, der zum Weltpostverein gehört, ausgefüllt werden.
Tipp: Beim Versand von Paketen in Nicht-EU-Länder mit DHL Express, FedEx und UPS ist keine Zollerklärung notwendig. In der Regel muss jedoch eine Handelsrechnung erstellt werden.
Zollinhaltserklärung CN22 und CN23 – die Unterschiede
Abhängig davon, ob eine Sendung in ein Land außerhalb der EU als Päckchen oder als Paket verschickt wird, muss entweder das Formular CN22 oder das Formular CN23 ausgefüllt werden. Entscheidend ist das Sonderziehungsrecht (SZR). Dabei handelt es sich um eine Vergleichsgröße für die vier wichtigsten internationalen Währungen.
Die Zollinhaltserklärung CN22 ist erforderlich für Päckchen, deren Wert bis zu 300 SZR (ca. 300 Euro) beträgt. Sie ist optional für Briefe mit Drucksachen und anderen Dokumenten.
Die Zollinhaltserklärung CN23 wird für Pakete benötigt. Dieses Formular erfordert detailliertere Angaben als das Formular CN22. Auch bei Päckchen mit einem Wert von mehr als 300 SZR ist die Zollinhaltserklärung CN23 erforderlich.
Ausfüllen der Zollinhaltserklärung
Wer ein Paket oder Päckchen mit DHL in ein Land außerhalb der EU verschickt, kann die Zollinhaltserklärung CN23 oder CN22 online am PC ausfüllen. Das ist bei der Online-Frankierung mit DHL möglich. In der Erfassungsmaske werden die erforderlichen Angaben abgefragt. Die ausgefüllte Zollinhaltserklärung wird ausgedruckt.
Die Zollinhaltserklärung kann auch in einer Filiale der Deutschen Post ausgefüllt werden, wenn das Paket in der Filiale frankiert wird. Dort wird der Versandschein „DHL Paket und Päckchen WELT“ handschriftlich ausgefüllt. Auf der Rückseite des Formulars ist eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen vorhanden.
Bei Sendungen in die Schweiz kann die Zollinhaltserklärung in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Erfolgt die Sendung in ein anderes Land, kann sie in englischer Sprache oder der jeweiligen Landessprache ausgefüllt werden. Bei der Online-Frankierung mit DHL werden die möglichen Sprachen für das jeweilige Land angezeigt.
Erforderliche Angaben in der Zollinhaltserklärung
Bei der Zollinhaltserklärung CN22 für Päckchen und bei der Zollinhaltserklärung CN23 für Pakete muss die Sendungsart angekreuzt werden:
· Dokumente, wenn es sich um Dokumente ohne Wert wie einen Reisepass, Bücher oder private Fotos handelt
· Geschenk, wenn Absender und Empfänger Privatpersonen sind und der Empfänger die Sendung für den persönlichen Gebrauch gratis erhält
· Warenmuster, wenn Firmen Produktmuster verschicken
· Warenrücksendung, wenn ein Artikel bei einer Bestellung aus einem Nicht-EU-Land an den Verkäufer zurückgeschickt wird
· Handelsware beim Verkauf eines Produkts an eine Person in einem Land außerhalb der EU
· Sonstiges, wenn die vorgenannten Kategorien nicht zutreffen
Weitere Angaben für die Zollinhaltserklärung CN22
Für die Zollinhaltserklärung CN22 sind noch weitere Angaben erforderlich. Eine detaillierte Beschreibung des Inhalts ist notwendig, wenn es sich um Rücksendungen, Warenmuster oder Handelswaren handelt. Die Wahrscheinlichkeit einer zügigen Zollabwicklung ist umso größer, je eindeutiger der Inhalt beschrieben wird.
Für jedes Produkt sind die folgenden Angaben erforderlich:
· Art des Produkts
· Anzahl der einzelnen Produkte
· Gewicht der einzelnen Produkte in Kilogramm
· Verkaufswert in Euro ohne Mehrwertsteuer
Weiterhin müssen das Ursprungsland, in dem das Produkt hergestellt oder zusammengebaut wurde, sowie die Internationale Zolltarifnummer (HS-Code) angegeben werden. Der HS-Code besteht aus zehn Ziffern und dient dem Zoll zur Einstufung der Handelsgüter. Er ist in der Nomenklatur auf der Webseite der Zollbehörde zu finden. Bei Geschenksendungen ist die Zolltarifnummer nicht erforderlich.
Versanddatum und Unterschrift des Absenders sind bei der Zollinhaltserklärung CN22 nicht notwendig.
Wichtige Angaben auf der Zollinhaltserklärung CN23
Die Zollinhaltserklärung CN23 erfordert noch umfangreichere Angaben als die Zollinhaltserklärung CN22. Es ist wichtig, sie sorgfältig auszufüllen, damit die Zollabfertigung schnell erfolgen kann. Zusätzlich zu Namen und Anschrift von Absender und Empfänger sollte auch die Telefonnummer des Empfängers angegeben werden. So kann der Zoll den Empfänger anrufen, wenn es Probleme mit der Abfertigung gibt.
Die EORI-Nummer ist die Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte und muss bei der Zollinhaltserklärung CN23 angegeben werden. Die europäische Kennnummer dient dem vereinfachten Informationsaustausch der Zollbehörden beim Im- und Export von Waren. Bei B2B-Geschäften müssen die EORI-Nummern von Absender und Empfänger angegeben werden.
In der Zollinhaltserklärung CN23 muss angegeben werden, wenn ein Paket nicht zugestellt werden kann oder retourniert wird.
So wie in der Zollinhaltserklärung CN22 müssen auch in der Zollinhaltserklärung CN23 Angaben über den Inhalt mit Bezeichnung, Anzahl, Gewicht und Verkaufswert erfolgen. Bei Handelsware sind auch Angaben von Ursprungsland und Zolltarifnummer erforderlich.
Bemerkungen über Sonderfälle wie Hygiene- oder Gesundheitskontrollen sowie Quarantänebestimmungen sind mitunter bei Nahrungs- oder Arzneimitteln in der Zollinhaltserklärung CN23 erforderlich.
Die Zollinhaltserklärung CN23 ist nur mit dem Versanddatum und der Unterschrift des Absenders rechtskräftig. Fehlen Datum und Unterschrift, kann das Paket möglicherweise nicht zugestellt werden. Der Absender bestätigt mit seiner Unterschrift, dass im Paket keine verbotenen oder gefährlichen Gegenstände enthalten sind und die Zollinhaltserklärung korrekt ausgefüllt wurde.


