Wer Pakete in ein Nicht-EU-Land verschickt, muss die Zollbestimmungen beachten. Zolldokumente müssen beigelegt werden. Bei wertvollen Paketen ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Probleme mit dem Zoll können mitunter auch auftreten, wenn Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bestellt werden. Um Probleme mit dem Zoll zu vermeiden, ist es wichtig, zu wissen, worauf die Zöllner bei der Paketkontrolle achten.
Worauf Zöllner bei der Paketkontrolle achten
Beim Grenzübertritt von Waren in Länder außerhalb der EU ist die Zollabfertigung vorgeschrieben. Zollpflichtig sind ausschließlich Warensendungen außerhalb der EU. Die Zollabwicklung garantiert, dass die Einfuhr von Waren in ein Land unter Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Mit der Zollabfertigung werden Lieferverzögerungen, Strafen und Beschlagnahme der Waren verhindert. Die Waren werden beim Grenzübertritt angemeldet und geprüft.
Probleme mit dem Zoll lassen sich mit der richtigen Vorbereitung der Warensendung vermeiden. Nicht jedes Paket wird vom Zoll geöffnet und kontrolliert, da das Aufkommen an Paketen dafür viel zu hoch ist. Die Zöllner prüfen die Pakete stattdessen stichprobenartig und öffnen sie. Das gilt insbesondere bei technischen Produkten und bei Sendungen, die verdächtig erscheinen.
Die Zöllner achten auf die folgenden Kriterien:
· CE-Kennzeichnung für die Sicherheit des Produkts
· sichere Verarbeitung eines Produkts
· bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland, ob eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorhanden ist
· Herkunftsland und Absender
· bei der Einfuhr in die EU, ob der Hersteller eine Adresse in der EU hat
· bei Sendungen in Länder außerhalb der EU, ob eine korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung vorhanden ist
Ein Paket kann verdächtig erscheinen, wenn es zu groß oder zu schwer erscheint oder wenn es eine verdächtige Form aufweist. Es kann dann vom Zoll geöffnet oder geröntgt werden. Die Zöllner achten auch auf das Herkunftsland und nehmen häufig Pakete aus China genauer unter die Lupe. Das liegt daran, dass es sich bei den aus China eingeführten Waren oft um Fälschungen handelt.
Verdächtig sind Pakete auch in folgenden Fällen:
· zu niedrig angegebene Warenwerte
· unbekannte Warenbezeichnungen
· Warenbezeichnungen, die auf Einfuhrbeschränkungen hindeuten
Wichtig: Der Zoll darf verdächtige Sendungen aufgrund des Briefgeheimnisses nicht direkt öffnen. Er arbeitet daher mit Postbeamten zusammen, die speziell zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Auf Wunsch des Zöllners öffnet der Postbeamte die Sendung. Nachdem der Inhalt kontrolliert wurde, wird das Paket verschlossen und mit einem Aufkleber über die Öffnung sowie die zolltechnische Abwicklung versehen.
Probleme mit dem Zoll beim Versand von Paketen vermeiden
Um Probleme mit dem Zoll beim Versand von Paketen in Nicht-EU-Länder zu vermeiden, kommt es auf die richtige Verpackung an. Der Karton muss stabil genug sein, um beim Versand nicht beschädigt zu werden. Kartons und Faltschachteln sind in vielen Ausführungen erhältlich. Für den Versand von Flaschen können Flaschenversandkartons in verschiedenen Ausführungen verwendet werden.
Probleme bei der Zollabfertigung können mit der Wahl des richtigen Versanddienstes vermieden werden. Versanddienstleister wie DHL, Hermes und DPD bieten den Versand in Nicht-EU-Länder an. DHL ist Marktführer und der größte deutsche Versanddienstleister, gemessen am Paketaufkommen.
Auf seiner Webseite informiert DHL darüber, was beim Zoll beim Paketversand in Nicht-EU-Länder zu beachten ist:
· Beachtung der spezifischen Einfuhr- und Zollvorschriften des Ziellandes
· sorgfältig ausgefüllte Zollinhaltserklärungen CN23 beziehungsweise CN22
· vollständige und korrekte Adress- und Zollangaben
· ausreichende Freimachung des Pakets
· prüfen, ob zusätzlich eine Ausfuhranmeldung notwendig ist
Tipp: Eine Ausfuhranmeldung ist erforderlich, wenn der Wert der Sendung höher als 1.000 Euro ist. Sie muss bereits vor dem eigentlichen Versand des Pakets beim Zoll abgegeben werden.
Was bei einer Ausfuhranmeldung zu beachten ist
Ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich, kann sie online über das Portal Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) erfolgen. Als Ausgangszollstelle für Pakete aus Deutschland wird die Codierung DE003305 verwendet. Ausnahmen gelten für die Kanarischen Inseln, Melilla und Ceuta, bei denen die Codierung ES002803 erforderlich ist.
Für jede Sendung muss ein eigenes Ausfuhrbegleitdokument gedruckt werden. Es wird als oberstes Dokument in die Paketkartentasche gelegt und außen am Paket befestigt. Das Paket wird nicht ordnungsgemäß ausgeliefert, wenn das Ausfuhrbegleitdokument an die Einlieferungsliste geheftet oder in das Paket gelegt wird.
In der Nähe der Sendungsanschrift wird der Hinweis „Achtung! Ausfuhranmeldung“ geklebt. Er wird ausgedruckt, was auch in Schwarz-Weiß möglich ist, und neben dem Adresslabel aufgeklebt.
Wichtig bei der Zollinhaltserklärung
Die Zollinhaltserklärung muss für Sendungen in Nicht-EU-Länder ausgefüllt und mit einer Versandtasche am Paket befestigt werden. Bei der DHL-Online-Frankierung wird die Zollinhaltserklärung automatisch ausgefüllt und zum Ausdrucken zusammen mit dem Label bereitgestellt. Abhängig vom Zielland und von der Frankierungsart sind unterschiedliche Sprachen für die Zollinhaltserklärung zugelassen.
Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung sind wichtig, um die länderindividuellen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu ermitteln. In einigen Ländern fallen zusätzlich Zollgestellungs- und Zollabfertigungsgebühren an.
Zollgebühren bei Paketen aus dem Ausland
Der Online-Handel ermöglicht es Kunden aus Deutschland, auch in Online-Shops zu bestellen, die ihren Sitz in einem Nicht-EU-Land haben. Bei Sendungen aus diesen Ländern fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an, wenn der Warenwert inklusive aller Gebühren und auch Versandkosten höher als 5,23 Euro ist.
Ist der Warenwert höher als 150 Euro, muss zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer Zoll bezahlt werden. Der Zollsatz ist abhängig vom Produkt. Bei Textilien beträgt er 12 Prozent, bei GPS-Geräten 3,9 Prozent. Für jede Produktkategorie gilt ein eigener Zollsatz.
Für die Zollbehörden gibt es keinen kostenlosen Versand. Werden Sendungen aus dem Ausland vom Verkäufer kostenlos verschickt, können die Versandkosten vom Zoll geschätzt und auf den Bestellwert aufgeschlagen werden.
Bei privaten Geschenksendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert bis 45 Euro fallen keine Zollabgaben an. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Geschenk handelt und der Empfänger nichts bezahlt hat.
Wenn der Empfänger das Paket selbst vom Zoll abholen muss
Bei Bestellungen von Waren aus einem Nicht-EU-Land kann es passieren, dass ein Paket vom Zoll einbehalten wird. Die zolltechnische Abwicklung dauert dann länger als üblich. Das ist möglich, wenn das Paket Waren enthält, die nicht in EU-Länder eingeführt werden dürfen, der Warenwert höher ist als der deklarierte Wert oder die Warenbezeichnung nicht mit dem Inhalt der Sendung übereinstimmt.
Der Empfänger muss das Paket bei der Abholung öffnen und einen Beleg vorlegen, der darüber informiert, was er für die Ware tatsächlich bezahlt hat.
Hat der Zoll den deklarierten Warenwert anerkannt, muss der Empfänger die Ware nicht vom Zoll abholen. Er bekommt dann das Paket nach Hause geliefert und muss eventuell erforderliche Gebühren an den Zusteller zahlen.


