Professionelle Hersteller von Lebensmitteln, aber auch diejenigen, die gerne kochen oder backen und damit ihre eigenen Lebensmittel herstellen, können Lebensmittel per Paket verschicken. Allerdings kommt es auf eine kurze Transportdauer an, damit die Lebensmittel in einem qualitativ hochwertigen Zustand beim Empfänger ankommen. Bei Lebensmitteln muss häufig die geeignete Verpackung gewählt werden, damit nichts ausläuft und die Lebensmittel nicht durch Hitze oder Kälte geschädigt werden. Lebensmittel dürfen nicht durch Schmutz oder Feuchtigkeit verunreinigt werden. Die hygienischen Vorschriften sind beim Versand zu beachten. Nicht alle Lebensmittel eignen sich für den Versand im Paket.
Gesetzliche Regelungen für den Versand von Lebensmitteln
Lebensmittel müssen entsprechend des Artikels 14 der VO 1728/2002 sicher sein, um verschickt zu werden. Auf der Verpackung des Produkts müssen Informationen gemäß Lebensmittelinformationsverordnung über Zusammensetzung und Zusatzstoffe vorhanden sein. Wer einen Onlineshop für Lebensmittel betreibt, muss diese Informationen bereits im Onlineshop für jedes einzelne dort angegebene Lebensmittel bereitstellen. Unternehmen, die Lebensmittel online anbieten, müssen behördlich registriert sein. Der vorgeschriebene Zustand der Produkte muss durch den Anbieter gewährleistet sein.
Weniger streng sind die Vorschriften, wenn Lebensmittel im privaten Bereich verschickt werden. Wer jemandem mit selbstgekochten Marmeladen oder zu Weihnachten mit einem selbstgebackenen Stollen erfreuen möchte, muss zwar auf die geeignete Verpackung achten, aber nicht die Zutaten angeben.
Versand von wärmeempfindlichen Lebensmitteln
Bei hohen Außentemperaturen können wärmeempfindliche Lebensmittel wie Schokolade, aber auch Kekse schmelzen. Sie sind optisch dann nicht mehr ansprechend, doch kann auch die Qualität stark leiden oder die Lebensmittel völlig unbrauchbar werden. Solche Lebensmittel sollten bei Außentemperaturen von mehr als 25 Grad Celsius nicht verschickt werden.
Einige Lebensmittel vertragen keine Temperaturschwankungen. Sowohl zu hohe als auch zu niedrige Temperaturen schaden den Lebensmitteln. Solche Temperaturschwankungen können auch dann auftreten, wenn Pakete in einer warmen Lagerhalle gelagert und dann in ein kaltes Fahrzeug geladen werden.
Versand von gekühlten Lebensmitteln
Fast alle Paketdienstleister schließen den Versand von kühlpflichtigen Lebensmitteln für Privatpersonen aus. Es ist daher wichtig, bei den einzelnen Anbietern auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu achten. Einige Versanddienste wie GLS, DPD oder Hermes schließen den Versand von verderblichen und temperaturempfindlichen Gütern aus. Bei DHL sind Sendungen ausgeschlossen, die eine besondere Behandlung wie die Einhaltung einer bestimmten Temperatur erfordern.
Gegen Aufpreis bietet DPD für Firmenkunden den Service DPD Food für Lebensmittel an. Die Sendungen müssen gekennzeichnet werden, damit sie bevorzugt transportiert werden. UPS transportiert Lebensmittel auf Gefahr des Versenders.
Wichtig: Der Absender kann vom Versanddienst haftbar gemacht werden, wenn Lebensmittel auslaufen und andere Pakete oder Sortieranlagen verschmutzen.
Geeignete Verpackungen und Kühlmittel für den Kühlversand
Wer gekühlte Lebensmittel verschicken möchte, benötigt eine geeignete Verpackung. Styroporboxen sind am besten geeignet. Sie werden in einem Karton der geeigneten Größe verpackt. Bei DHL können Styroporboxen auch ohne Pappkarton als Umverpackung verschickt werden. Das wird jedoch teurer, da DHL dann einen Sperrgutzuschlag erhebt.
In Styroporboxen bleiben die Lebensmittel in Kombination mit Kühlelementen wie Kühlakkus bis zu zwei Tagen gekühlt. Alternativ dazu kann eine Isowellbox aus Pappe genutzt werden, die ähnliche thermische Eigenschaften wie eine Styroporbox hat. Kleinere Sendungen können in eine Isoliertasche gewickelt und dann in einem Karton verpackt werden.
Als Kühlmaterial sollten keine Eiswürfel verwendet werden, da sie beim Transport schmelzen. Das Paket kann durchweichen und auslaufen. Kühlakkus sind besser geeignet. Sie können in Plastikbeutel gesteckt werden, um die Bildung von Kondenswasser zu verhindern.
Geschäftskunden können bei DHL auch Trockeneis als Kühlmittel verwenden. Dafür muss ein Zusatzvertrag mit DHL abgeschlossen werden. Privatkunden von DHL dürfen kein Trockeneis nutzen.
Tipp: DHL bietet gegen Aufpreis den Expressversand an, der sich für gekühlte und empfindliche Lebensmittel eignet. Die Lebensmittel treffen damit innerhalb von 24 Stunden beim Empfänger ein.
Versand von flüssigen Lebensmitteln und Getränken
Getränke und andere Lebensmittel in flüssiger Form benötigen eine geeignete Verpackung, um nicht auszulaufen. Flaschenversandkartons sind in verschiedenen Ausführungen und Größen erhältlich und für den Versand von Flaschen in bestimmten Größen vorgesehen. Die Flaschen oder Gläser sollten gut gepolstert werden. Als Polsterung eignen sich Schaumfolie, Luftpolsterfolie, Manschetten aus Wellpappe, aber auch Packpapier. Die Hohlräume können mit Verpackungschips oder Luftpolsterfolie gefüllt werden.
Werden Gläser verschickt, kann jedes Glas einzeln in Luftpolsterfolie verpackt werden. Ist kein geeigneter Flaschenversandkarton verfügbar, kann ein anderer Karton genutzt werden, bevorzugt ein zweiwelliger Karton aus zweiwelliger Wellpappe, da er stabiler ist. Zum Füllen von Hohlräumen sind Luftpolsterkissen nicht geeignet, da sie beim Transport zerplatzen können. Die Luftblasen von Luftpolsterfolie können auch zerplatzen, doch entsteht dabei kein großer Freiraum. Auch Packpapier eignet sich nicht zum Füllen von Hohlräumen, da es sich zusammendrücken kann. Mit Pappstücken können die Gläser oder Flaschen vom übrigen Inhalt im Paket abgetrennt werden.
Mit Klebeband wird der Karton verschlossen. Wichtig ist eine Kennzeichnung „Vorsicht Glas“, damit das Paket sorgfältig behandelt wird. Für Sendungen mit Glas ist Klebeband mit einem solchen Aufdruck verfügbar.
Versand von Backwaren im Paket
Backwaren wie Torten mit Creme, gefüllte Kekse oder Obstkuchen können schnell verderben und Transportschäden erleiden. Sie sollten daher nicht im Paket verschickt werden. Allerdings ist der Expressversand möglich. Der Versand kann in einer Styroporbox erfolgen, die zusätzlich in einem Karton verpackt wird. Der Karton muss mit dem entsprechenden Aufkleber versehen werden, um die Sendung nur aufrecht zu transportieren.
Andere Backwaren lassen sich relativ problemlos verschicken:
· Cupcakes oder Muffins ohne Creme oder Schokoglasur
· Kuchen ohne Obst, Creme oder Schokoladenüberzug
· Kekse und Plätzchen
· Weihnachtsstollen
· Brot
Diese Backwaren können in einer Frischebox aus Kunststoff oder in einer Dose aus Metall verpackt werden. Damit sie beim Transport nicht beschädigt werden, sollten sie mit geeignetem Papier oder Luftpolsterfolie gepolstert werden. Das Polstermaterial muss sich für Lebensmittel eignen. Ein Stollen kann auch in Luftpolsterfolie gewickelt werden. Die Luftpolsterfolie wird mit Klebeband fixiert. Die Lebensmittel werden dann im Karton in der entsprechenden Größe verpackt.
Auswahl des geeigneten Versanddienstes
Damit die Lebensmittel nicht zu lange unterwegs sind, kommt es auf den geeigneten Versanddienst an. Lebensmittel, die gut haltbar sind, können gut verschickt werden und auch mehrere Tage unterwegs sein. Empfindliche Lebensmittel sollten per Express verschickt werden. Es ist daher bei der Wahl des Versanddienstes wichtig, auf die Dauer der Zustellung zu achten.
Das Paket muss entsprechend gekennzeichnet sein. Lebensmittel sollten immer aufrecht transportiert werden. Eine Kennzeichnung ist auch zum Schutz vor Feuchtigkeit wichtig.


