Batterien und Akkus gelten als Gefahrgüter und verlangen eine spezielle Behandlung beim nationalen und internationalen Paketversand. Insbesondere beim internationalen Versand mit Luftfracht sind Sicherheitsvorkehrungen und Verbote zu beachten. Bei den einzelnen Versanddiensten können unterschiedliche Regeln gelten. Einschränkungen beim Versand sind vor allem für Privatkunden vorgesehen.
Allgemeine Hinweise zum Versand von Gefahrgut
Batterien und Akkus, aber auch elektronische Produkte, in denen Batterien oder Akkus eingebaut sind, bedürfen einer speziellen Behandlung beim Lufttransport. Sie gelten als Gefahrgut, da von ihnen eine Brand- oder Explosionsgefahr ausgeht. Werden solche Produkte, darunter auch Smartphones, Kameras oder E-Zigaretten mit Akkus oder Batterien, per Luftfracht ins Ausland verschickt, können sie durch die Exportkontrolle entdeckt werden. Die Sendung kann gestoppt werden und kommt nicht beim Empfänger an.
Nicht immer lassen sich Akkus aus elektronischen Produkten entfernen. Der Absender sollte jedoch die Batterien oder Akkus aus diesen Produkten vor dem Versand entfernen, wenn das möglich ist. Der Empfänger kann sich dann den passenden Ersatzakku kaufen.
Bei der Deutschen Post sind explosionsgefährliche, radioaktive und leicht entzündliche Stoffe von der Beförderung per Brief innerhalb Deutschlands und international ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass Batterien und Akkus nicht in Versandtaschen aus Wellpappe, Vollpappe oder Luftpolstertaschen sowie in Großbrief- oder Maxibriefkartons verschickt werden dürfen.
Warum gelten Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien als gefährlich?
Geht es um den Versand von Batterien und Akkus, sind davon auch Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus betroffen. Das Lithium ist reaktionsfreudig und beim Transport verschiedenen Einflüssen ausgesetzt. Es kann sich durch mechanische Einflüsse verformen. Thermische Einflüsse können Lithium-Ionen-Batterien stark schädigen, sodass beim Transport, bei der Lagerung und bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen.
Lithium-Ionen-Akkus gehören aufgrund des Sicherheitsrisikos beim Transport der Gefahrgutklasse 9A an.
Eine Gefahr besteht beim Thermal Runaway, bei dem es sich um eine unaufhaltsame Kettenreaktion handelt. Ein solcher Akkubrand ist kaum zu löschen. Innerhalb von Millisekunden steigt die Temperatur im Inneren des Akkus. Wenn die gespeicherte Energie freigesetzt wird, entstehen hochgiftige Gase und Schwermetallablagerungen.
Ein Brand kann durch mechanische Beschädigungen, elektrische Belastungen und thermische Belastungen ausgelöst werden.
Regelungen zum nationalen Versand von Batterien und Akkus mit DHL
Innerhalb Deutschlands dürfen Akkus und Batterien in begrenzten Mengen mit DHL verschickt werden. Der Versand von nicht auslaufsicheren Batterien ist bei DHL innerhalb Deutschlands ausgeschlossen.
Für Batterien und Akkus gelten bei DHL unterschiedliche Regelungen:
· Auslaufsichere Batterien, zu denen Blei-Gel-Batterien gehören, dürfen verschickt werden, wenn der Hersteller eine Vibrations- und Druckprüfung vorgenommen hat. Bei einem Gehäusebruch darf der Elektrolyt nicht auslaufen. Die Pole müssen gegen Kurzschluss geschützt werden. Für den Versand ist eine starke Außenverpackung erforderlich, beispielsweise ein Karton aus zweiwelliger Wellpappe.
· Lithiumbatterien, wie sie in Smartphones, Notebooks oder Kameras enthalten sind, aber auch Knopfzellen unterliegen beim Versand innerhalb Deutschlands komplexeren Bestimmungen. Für Lithium-Metall gilt, dass maximal ein Gramm Lithium pro Zelle enthalten sein darf. Je Batterie sind das 2 Gramm Lithium. Lithium-Ionen dürfen pro Zelle maximal 20 Wh aufweisen. Das sind maximal 100 Wh pro Batterie. Bei Natrium-Ionen muss die Zelle oder Batterie kurzgeschlossen sein, sodass sie keine elektrische Energie enthält. Auch hier ist eine starke Außenverpackung notwendig. Batterien in einer Innenverpackung oder im Gerät müssen gegen Kurzschluss geschützt werden. Bei Geräten mit Batterien ist ein Schutz vor unbeabsichtigtem Einschalten erforderlich.
· Lithiumbatterien als Akkus für Fahrzeuge dürfen innerhalb Deutschlands verschickt werden, wenn sie im Fahrzeug enthalten sind, beispielsweise bei einem kompletten E-Bike mit eingebautem Akku. Solche Batterien und Akkus dürfen nicht einzeln oder bepackt verschickt werden.
· Defekte Batterien und Akkus sind vom Versand ausgeschlossen.
Werden lose Batterien verschickt, muss der Versandkarton immer gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung nach 5.2.1.9 ADR ist für den Versand ab drei Geräten mit eingebauten oder eingesetzten Batterien erforderlich. Die Kennzeichnung informiert darüber, dass die Gefahrgutvorschriften für den Landtransport eingehalten werden.
Wird ein nicht zulässiges oder falsch verpacktes Gefahrgut mit DHL verschickt, kann DHL das Gefahrgut einlagern, an den Absender retournieren oder vernichten. DHL muss dem Absender dafür keinen Ersatz leisten. Vom Absender kann DHL für die Sonderbehandlung eine Aufwandsentschädigung verlangen. Ist bereits ein Schaden entstanden, kann DHL Schadenersatz beim Absender geltend machen.
Internationaler Versand von Akkus und Batterien mit DHL
Für Privatkunden ist der internationale Versand von Gefahrgut, darunter auch von Batterien und Akkus, mit DHL als Päckchen oder Paket grundsätzlich ausgeschlossen. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informiert DHL darüber.
Etwas weniger streng sind die Regeln zum Versand von Gefahrgut mit DHL für Geschäftskunden. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen können Geschäftskunden mit DHL eine Zusatzvereinbarung für den Versand von Gefahrgütern in bestimmte europäische Länder abschließen.
Privat- und Geschäftskunden von DHL dürfen die folgenden Batterien und Akkus nicht ins Ausland verschicken:
· Batterien und Akkus, bei denen es sich um auslaufende oder nicht auslaufende Blei- oder Alkalibatterien handelt
· Zink-Kohle-Batterien
· beschädigte Batterien und Akkus
· Lithium-Batterien und Lithium-Akkus, allein oder zusammen mit elektronischen Geräten wie Smartphones oder Digitalkameras
· elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus, darunter Smartphones oder Digitalkameras
Vertragskunden mit Gefahrgutfreigabe dürfen Batterien und Akkus mit DHL Express verschicken. Bei DHL Express gelten andere Regelungen als beim Versand von Paketen und Päckchen mit DHL International.
Regelungen für den nationalen und internationalen Versand von Batterien und Akkus mit anderen Versanddiensten
Bei anderen Versanddiensten gelten unterschiedliche Regelungen für den nationalen und internationalen Versand von Batterien und Akkus in Paketen.
Bei Hermes dürfen Batterien und Akkus innerhalb Deutschlands und international nicht verschickt werden. Hermes hat in einem Infoblatt die Arten von Sendungen zusammengestellt, die vom Versand ausgeschlossen sind. Batterien und Akkus gehören dazu.
GLS erlaubt den Versand von Batterien und Akkus national und international für Privatkunden nicht. Geschäftskunden können mit HazardousGoodsService Gefahrgut wie Batterien und Akkus innerhalb Deutschlands verschicken, wenn es sich um in den AGB zugelassene Gefahrgutklassen handelt.
Bei DPD ist der Versand von Batterien und Akkus innerhalb Deutschlands unter Einhaltung strenger Regelungen und mit Kennzeichnung der Pakete möglich. Der internationale Versand von Batterien und Akkus ist nur für Geschäftskunden mit Zusatzvertrag möglich.
Mit UPS ist der nationale und internationale Versand von Batterien und Akkus sowie von Smartphones und anderen Geräten, in denen sie enthalten sind, unter Einschränkungen erlaubt. UPS hat dazu einen Leitfaden erstellt, der auch über die Gefahrenklassen der verschiedenen Batterien und Akkus informiert. Der Batterietyp und die Leistung müssen ermittelt werden. Die Sendung ist als Gefahrgut zu kennzeichnen.
Verpackung von Smartphones, Tablets und Notebooks für den Versand
In Smartphones, Tablets und Notebooks sind Akkus oder Batterien enthalten. Beim Versand kommt es auf die geeignete Verpackung an, damit keine Gefahr vom Versandgut ausgeht und das Versandgut sicher beim Empfänger ankommt.
Am sichersten ist der Versand in der Originalverpackung des Herstellers. Zusätzlich muss ein Außenkarton gewählt werden, der stabil genug ist. Er sollte an allen Abmessungen mindestens 14 Zentimeter größer als die Verpackung des Herstellers sein. Darüber hinaus kommt es auf geeignetes Füllmaterial an, um die Hohlräume auszufüllen und ein Verrutschen des Versandguts zu verhindern. Als Füllmaterial eignen sich Verpackungschips, Luftkissen oder Luftpolsterfolie. Die Verpackung muss mit Klebeband sicher verschlossen werden.
Ist der Versand in der Originalverpackung des Herstellers nicht möglich, sollte der Karton ausreichend stabil und an allen Abmessungen mindestens 14 Zentimeter größer als das Gerät sein. Am besten sind Versandkartons aus zweiwelliger Wellpappe geeignet. Das Gerät sollte für einen sicheren Versand in Luftpolsterfolie eingewickelt werden. Zubehörteile sind separat mit Luftpolsterfolie einzuwickeln. Zusätzlich können Verpackungschips als Füllmaterial verwendet werden. Mit Klebeband wird das Paket verschlossen.
Wichtig: Pakete sind beim Versand mit DHL standardmäßig bis zu 500 Euro Warenwert versichert. Bei einem höheren Warenwert kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Kennzeichnung beim Versand von Batterien und Akkus
Werden Batterien und Akkus im Paket verschickt, gilt die Kennzeichnungspflicht. Für eine sichere Handhabung muss ein Warnaufkleber auf dem Paket angebracht werden. Abhängig davon, um welche Batterien oder Akkus es sich handelt, müssen unterschiedliche Aufkleber verwendet werden:
· befindet sich eine Lithium-Ionen-Batterie im Gerät, ist die Kennzeichnung UN 3481 erforderlich
· für eine im Gerät befindliche Lithium-Metall-Batterie muss ein Aufkleber mit der Kennzeichnung UN 3091 verwendet werden
Der Aufkleber muss farbig gedruckt sein und über einen roten Rand verfügen. Für größere Versandverpackungen muss der Aufkleber die Abmessungen von 100 x 100 Millimetern haben. Bei kleineren Versandeinheiten genügen Aufkleber mit den Abmessungen von 100 x 70 Millimetern.
Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn sich Knopfzellen in Geräten wie Uhren oder Fernbedienungen befinden. Sind maximal vier Zellen in einem Gerät enthalten oder verfügt das Gerät über nicht mehr als zwei Batterien, entfällt ebenfalls die Kennzeichnungspflicht. Eine Sendung darf nicht mehr als zwei solcher Versandeinheiten enthalten.
Internationaler Versand von Batterien und Akkus: Alternative zu DHL oder UPS
Der internationale Versand von Batterien und Akkus ist mit DHL per Luftfracht nicht möglich. Alternativen können DHL Express oder UPS sein. Für den nationalen Versand von Gefahrgütern, zu denen Batterien und Akkus gehören, ist keine Zusatzvereinbarung erforderlich. Für den internationalen Versand von Batterien und Akkus mit DHL Express ist eine Zusatzvereinbarung erforderlich. Kunden müssen die Sendung entsprechend deklarieren.
Eine weitere Alternative ist FedEx. Kunden müssen die Gefahrgutvorschriften beachten und die entsprechende Verpackung auswählen. Der Versand von Batterien und Akkus erfolgt innerhalb Europas auf dem Landweg. Außerhalb Europas ist der Versand von Batterien und Akkus auf dem Luftweg möglich, wenn strenge Auflagen eingehalten werden. Kunden müssen für die Batterien und Akkus die geeignete Verpackung wählen und eine Kennzeichnung vornehmen.


